16 September 2009
0.4% sind zu wenig für die IV
Die 0.4 Mehrwertsteuerprozent für die IV sind zu wenig. Ich bin kein Freund von hohen Steuern, dafür aber ein Freund von Steuerglättung. Die Steuerbelastung in der Schweiz ist noch nicht enorm (auch wenn die Tendenz leider steigend ist). Auf der anderen Seite existieren die IV und die AHV, sie nehmen ihre Aufgaben wahr und müssen irgendwie finanziert werden. Die IV nimmt heute Funktionen eines sozialen Absicherungsnetzes wahr, welche noch vor zehn bis fünfzehn Jahren durch Privatunternehmen wahrgenommen wurde, welche auch wenig "produktive" Menschen beschäftigte. Dieses Modell - ein humaner Kapitalismus - wäre wohl viel effizienter und würde ich auch heute prinzipiell bevorzugen. In der aktuellen Lage aber gibt es keine Alternative zu einer finanziellen Sanierung - auch über die Einnahmenseite.
Temporäre Steuererhöhungen sind reiner Unfug. Entweder, man erhöht die Steuern oder man erhöht sie nicht. Die Zweckbindung für die IV jedoch, kann durchaus temporär sein, sieben oder zehn Jahre, danach wird sie den neuen Umständen anzupassen sein: die Zweckbindung an die Finanzierung der AHV. Die demographische Entwicklung wird dies unumgänglich machen, denn zum einen kann das Rentenalter nicht beliebig erhöht werden und zum anderen können die eher geringen Leistungen der AHV nicht gekürzt werden. Dies gilt heute umso mehr, als das System der kapitalgedeckten Pensionskassen (nicht nur der Kassen mit Leistungsprimat) in letzter Zeit an seine Grenzen geraten ist. Das Prinzip der zwei (bis drei) Säulen ist eine sehr treffliche Angelegenheit und sollte nicht geändert werden.
Temporäre Steuererhöhungen sind reiner Unfug. Entweder, man erhöht die Steuern oder man erhöht sie nicht. Die Zweckbindung für die IV jedoch, kann durchaus temporär sein, sieben oder zehn Jahre, danach wird sie den neuen Umständen anzupassen sein: die Zweckbindung an die Finanzierung der AHV. Die demographische Entwicklung wird dies unumgänglich machen, denn zum einen kann das Rentenalter nicht beliebig erhöht werden und zum anderen können die eher geringen Leistungen der AHV nicht gekürzt werden. Dies gilt heute umso mehr, als das System der kapitalgedeckten Pensionskassen (nicht nur der Kassen mit Leistungsprimat) in letzter Zeit an seine Grenzen geraten ist. Das Prinzip der zwei (bis drei) Säulen ist eine sehr treffliche Angelegenheit und sollte nicht geändert werden.